Kinder- & Familienfreizeit am Goldensee
30. April - 03. Mai 2026
Begegnungsstätte Am Goldensee/ Groß Thurow
Das erwartet Euch:
Eine Auszeit vom Alltag
in naturnaher Lage,
Spiel und Spaß mit anderen Kindern,
Gespräche über kunterbuntes Familienleben,
Lieder, Geschichten und ermutigende Gedanken
zu unserem Freizeitthema.
Gruppe und Gelände:
Rund um den 1. Mai haben wir die Jugendbegegnungsstätte Am Goldensee nahe Ratzeburg ganz für uns. Mit dem schönen Gelände und den zwei dicht beieinander liegenden Häusern ist sie bestens geeignet für unsere Kinder- und Familienfreizeit!
Eins der Häuser werden wir zum Familienhaus erklären. Hier schlafen und essen alle Kinder zwischen 0 und 6 Jahren
samt Eltern.
Das "Kinderhaus" nebenan ist für Schulkinder von 7-12 Jahren reserviert. Ihr dürft ohne Eure Eltern anreisen und gern zur Verstärkung Freunde mitbringen. Im Kinderhaus seid Ihr natürlich nicht allein: Das Team der Kinderfreizeit ist Tag und Nacht für Euch da!
Freizeiterfahrene Kids ab 13 und Eltern von Schulkindern können nach Absprache als Schnupper-Teamer
Teil der Kinder- und Familienfreizeit werden. Bitte wendet Euch diesbezüglich an Susanne.
Programm:
Auf der Freizeit wird es sowohl altersübergreifende als auch altersspezifische Angebote geben. In bewährter Weise werden wir die Kinderkirche am Vormittag in großer Runde feiern, mit älteren und jüngeren Kindern und ihren Eltern. Für vertiefendes Gespräch, Spiel und Kreatives teilen wir uns dann in altersspezifische Gruppen. Die Freizeit lebt davon, dass sich viele einbringen. Bitte meldet Euch gern, wenn Ihr Euer Hobby/Eure Interessen in einem Workshop am Nachmittag mit anderen teilen möchtet.
Finanzen:
Der Freizeitbeitrag wird gesammelt für 3 Übernachtungen, Vollverpflegung und Programm bei eigener Anreise und und liegt bei:
Kinder 0-3 Jahre: 0 €
Kinder ab 4 Jahren: 75 € (gefördert durch Spenden- bzw. Landesmittel)
Erwachsene: 150 €
Sollten die Freizeitbeiträge Eure Möglichkeiten übersteigen, sucht bitte das Gespräch.
Und ein Hinweis, der uns am Herzen liegt: Die Kosten für unsere hauptamtliche Freizeitleitung werden nicht über Freizeitbeiträge, sondern über separate Spenden gedeckt. Wir freuen uns, wenn Menschen mit einer einmaligen oder monatlichen Spende die MBK-Arbeit auch in Zukunft möglich machen. Danke schon jetzt für alle Unterstützung!
MBK-Spenden- und Freizeitkonto bei der Evangelischen Bank: IBAN: DE26 5206 0410 0106 4050 45 / BIC: GENODEF1EK1
(Spendenbescheinigungen werden ausgestellt.)
Wir freuen uns sehr
auf die Begegnungen mit Euch!
Susanne Nippe & Team
Kontakt: susanne.nippe@mbk-nordkirche.de / Tel. 0179-5170136
Anmeldung
AGB des MBK Nordkirche e.V. (in Ergänzung zum § 651 BGB)
1. Anmeldung und Zahlung
1.1. Bitte teilen Sie uns in der Anmeldung und ggf. noch einmal im Freizeitpass gesundheitliche Einschränkungen oder pädagogische wichtige Informationen zum Teilnehmenden (z.B. Allergien, ADHS, Schlafstörungen, Essstörungen, gravierende Belastungen wie Todesfälle und häusliche Probleme) mit. Die Informationen werden vertraulich behandelt.
1.2. Sofern nicht anders angegeben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung mit der Bitte um Anzahlung von 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird voll auf den Gesamtbetrag der Veranstaltung angerechnet. Die Restzahlung ist bis drei Wochen vor Beginn der Freizeit fällig. Ermäßigungen sind auf Anfrage möglich.
1.3. Bitte überweisen Sie die Anzahlung und den Restbetrag unter Angabe der Freizeit und des Namens des Teilnehmenden auf unser Freizeitkonto wie in der Anmeldebestätigung angegeben.
1.4. Mit der Anmeldung stimmen die Erziehungsberechtigten und Teilnehmenden zu, dass auf der betreffenden Veranstaltung Fotos, Videos etc. gemacht und diese unter den Teilnehmenden und Teamenden ausgetauscht werden dürfen. Sie stimmen außerdem zu, dass besonders sorgfältig ausgewähltes Bildmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit des MBK Nordkirche e.V. verwendet und z.B. auf der Homepage oder im Rundbrief "Forum" veröffentlicht wird. Sollten Sie dies nicht wünschen, so widersprechen Sie der Regelung im Ganzen oder einzelnen Veröffentlichungen bitte schriftlich.
1.5. Um Fahrgemeinschaften zu ermöglichen, geben wir Ihren Namen bzw. den Ihres Kindes, Anschrift und Telefonnummer an alle Teilnehmende der Freizeit weiter. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie es uns bitte schriftlich mit.
2. Leistungen
2.1. Unsere Preise enthalten kein generelles Versicherungspaket (also keine Reisekranken-, Reiseunfall-, Haftpflicht-, Rücktritts- und Rechtsschutzversicherung). Abweichende Regelungen ergeben sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung sowie den Reiseunterlagen.
2.2. Wir empfehlen Ihnen, einen Reiserücktrittsversicherung abzuschließen und grundsätzlich für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
3. Rücktritt oder Nichtantritt des/der Teilnehmenden
3.1. Der Rücktritt ist dem/der Teilnehmenden jederzeit vor Beginn der Freizeit möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim MBK Nordkirche. Tritt der/die Teilnehmende vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Maßnahme nicht an, ist der MBK Nordkirche e.V. berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen bzw. eine anteilige Beteiligung an den entstehenden Ausfallkosten zu verlangen.
3.2. Bei Rücktritt oder Nichtantritt ist für uns der Zeitpunkt des Rücktritts von Bedeutung. In der Regel entstehen schon ab 4 Monaten vor der Freizeit Mehrkosten, so dass für Sie folgende Anteile des Teilnehmenden-Beitrages fällig werden: Bis 12 Wochen vor Freizeitbeginn 10 % des TN-Beitrags, bis 8 Wochen vorher 30% des TN-Beitrags, bis 4 Wochen vorher 75% des TN-Beitrags, bis 2 Wochen vorher 90% des TN-Beitrags, danach 100% des TN-Beitrags.
3.3. Der/die Teilnehmende ist berechtigt, eine/n Ersatzreisende/n zu stellen, der/die dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651 b BGB).
4. Gültigkeit
1. Anmeldung und Zahlung
1.1. Bitte teilen Sie uns in der Anmeldung und ggf. noch einmal im Freizeitpass gesundheitliche Einschränkungen oder pädagogische wichtige Informationen zum Teilnehmenden (z.B. Allergien, ADHS, Schlafstörungen, Essstörungen, gravierende Belastungen wie Todesfälle und häusliche Probleme) mit. Die Informationen werden vertraulich behandelt.
1.2. Sofern nicht anders angegeben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung mit der Bitte um Anzahlung von 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird voll auf den Gesamtbetrag der Veranstaltung angerechnet. Die Restzahlung ist bis drei Wochen vor Beginn der Freizeit fällig. Ermäßigungen sind auf Anfrage möglich.
1.3. Bitte überweisen Sie die Anzahlung und den Restbetrag unter Angabe der Freizeit und des Namens des Teilnehmenden auf unser Freizeitkonto wie in der Anmeldebestätigung angegeben.
1.4. Mit der Anmeldung stimmen die Erziehungsberechtigten und Teilnehmenden zu, dass auf der betreffenden Veranstaltung Fotos, Videos etc. gemacht und diese unter den Teilnehmenden und Teamenden ausgetauscht werden dürfen. Sie stimmen außerdem zu, dass besonders sorgfältig ausgewähltes Bildmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit des MBK Nordkirche e.V. verwendet und z.B. auf der Homepage oder im Rundbrief "Forum" veröffentlicht wird. Sollten Sie dies nicht wünschen, so widersprechen Sie der Regelung im Ganzen oder einzelnen Veröffentlichungen bitte schriftlich.
1.5. Um Fahrgemeinschaften zu ermöglichen, geben wir Ihren Namen bzw. den Ihres Kindes, Anschrift und Telefonnummer an alle Teilnehmende der Freizeit weiter. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie es uns bitte schriftlich mit.
2. Leistungen
2.1. Unsere Preise enthalten kein generelles Versicherungspaket (also keine Reisekranken-, Reiseunfall-, Haftpflicht-, Rücktritts- und Rechtsschutzversicherung). Abweichende Regelungen ergeben sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung sowie den Reiseunterlagen.
2.2. Wir empfehlen Ihnen, einen Reiserücktrittsversicherung abzuschließen und grundsätzlich für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
3. Rücktritt oder Nichtantritt des/der Teilnehmenden
3.1. Der Rücktritt ist dem/der Teilnehmenden jederzeit vor Beginn der Freizeit möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim MBK Nordkirche. Tritt der/die Teilnehmende vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Maßnahme nicht an, ist der MBK Nordkirche e.V. berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen bzw. eine anteilige Beteiligung an den entstehenden Ausfallkosten zu verlangen.
3.2. Bei Rücktritt oder Nichtantritt ist für uns der Zeitpunkt des Rücktritts von Bedeutung. In der Regel entstehen schon ab 4 Monaten vor der Freizeit Mehrkosten, so dass für Sie folgende Anteile des Teilnehmenden-Beitrages fällig werden: Bis 12 Wochen vor Freizeitbeginn 10 % des TN-Beitrags, bis 8 Wochen vorher 30% des TN-Beitrags, bis 4 Wochen vorher 75% des TN-Beitrags, bis 2 Wochen vorher 90% des TN-Beitrags, danach 100% des TN-Beitrags.
3.3. Der/die Teilnehmende ist berechtigt, eine/n Ersatzreisende/n zu stellen, der/die dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651 b BGB).
4. Gültigkeit
4.1. Mit der Anmeldung zur Freizeit erkennen Sie die Freizeitbedingungen an.
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Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen, speichern wir natürlich die Informationen, die Sie uns geben, damit wir Ihre Anfrage oder Anmeldung entsprechend bearbeiten können.
Ihre Angaben behandeln wir vertraulich und geben sie nur an andere weiter, wenn dies für die Beantwortung nötig ist (wenn wir z.B. etwas an Sie schicken, müssen wir der Post Ihre Adresse mitteilen).
Wir löschen die Daten sobald sie nicht mehr gebraucht werden (spätestens, wenn die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verstrichen sind).
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