Kinder- & Familienfreizeit am Goldensee
für Kinder von 0
- 13 Jahren und Eltern
14.-16. März 2025
Begegnungsstätte Am GoldenseeWas Euch erwartet:
Eine Auszeit vom Alltag
in naturnaher Lage
Spiel und Spaß mit anderen Kindern,
Gespräche über kunterbuntes Familienleben,
Lieder, Geschichten und ermutigende Gedanken
zu unserem Freizeitthema.
Zur Gruppe:
Alle Kinder ab dem Schulalter dürfen ohne Eltern anreisen und die Kinderfreizeit zusammen mit Gleichaltrigen genießen. Das Team der Kinderfreizeit freut sich auf Euch und ist Tag und Nacht für Euch da.
Alle jüngeren Kinder bringen bitte ihre Eltern mit. Euch erwarten sowohl Programmpunkte für die ganze Familie als auch spezielle Angebote für die Kinder bzw. Eltern.
Zum Ort:
Die Jugendbegegnungsstätte Am Goldensee (Groß Thurow) liegt nahe Ratzeburg am Rande des Biosphärenreservats Schaalsee. Das sogenannte Kleine Haus dürfen die Schulkinder für sich erobern. Das "Große Haus" wiederum erklären wir zum Familienhaus - reserviert für (jüngere) Kinder und ihre Eltern. Auf dem weitläufigen Gelände warten Spielgeräte sowie ein Bolz- und Volleyballplatz auf Euch. Zwischen großen Bäumen könnt Ihr dort herrlich spielen und toben. Auch der Goldensee ist in kürzester Zeit zu erreichen.
Zu den Finanzen:
Der Teilnahmebeitrag umfasst zwei Übernachtungen, Vollverpflegung und Programm. An- und Abreise erfolgt eigenverantwortlich.
Kinder 0-3 Jahre: 0 €
Kinder ab 4 Jahren: 40-80 €
Kinder ab 13 Jahren und Erwachsene: 60-85 €
Die Teilnahmebeiträge sind in der angegebenen Spanne frei zu wählen. Wer einen niedrigen
Beitrag zahlt, wird über Spenden- bzw. Landesmittel (Kinderfreizeit)
gefördert.
Wer
den hohen Beitrag wählt (80 bzw. 85 €), deckt damit die anfallenden Kosten just für die
eigene Übernachtung, Verpflegung und Material. Ihr wollt darüber hinaus dazu beitragen, dass das Team kostenfrei mitfahren kann und dass Personalkosten im Zusammenhang mit der Freizeit finanziert werden? Dann freuen wir uns über eine zusätzliche Spende!
Unsere Bankverbindung: DE26 5206 0410 0106 4050 45
Nach wie vor gilt: Wegen der Kosten soll keiner zu Hause bleiben. Bitte sucht ggf. das Gespräch.
Tel. 0179-5170136 / susanne.nippe@mbk-nordkirche.de.
Unsere Bettenzahl ist begrenzt. Wir empfehlen Euch deshalb eine schnelle Anmeldung mit dem untenstehenden Formular.
Wir freuen uns sehr
auf die Begegnungen mit Euch!
Susanne Nippe & Team
Anmeldung
AGB des MBK Nordkirche e.V. (in Ergänzung zum § 651 BGB)
1. Anmeldung und Zahlung
1.1. Bitte teilen Sie uns in der Anmeldung und ggf. noch einmal im Freizeitpass gesundheitliche Einschränkungen oder pädagogische wichtige Informationen zum Teilnehmenden (z.B. Allergien, ADHS, Schlafstörungen, Essstörungen, gravierende Belastungen wie Todesfälle und häusliche Probleme) mit. Die Informationen werden vertraulich behandelt.
1.2. Sofern nicht anders angegeben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung mit der Bitte um Anzahlung von 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird voll auf den Gesamtbetrag der Veranstaltung angerechnet. Die Restzahlung ist bis drei Wochen vor Beginn der Freizeit fällig. Ermäßigungen sind auf Anfrage möglich.
1.3. Bitte überweisen Sie die Anzahlung und den Restbetrag unter Angabe der Freizeit und des Namens des Teilnehmenden auf unser Freizeitkonto wie in der Anmeldebestätigung angegeben.
1.4. Mit der Anmeldung stimmen die Erziehungsberechtigten und Teilnehmenden zu, dass auf der betreffenden Veranstaltung Fotos, Videos etc. gemacht und diese unter den Teilnehmenden und Teamenden ausgetauscht werden dürfen. Sie stimmen außerdem zu, dass besonders sorgfältig ausgewähltes Bildmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit des MBK Nordkirche e.V. verwendet und z.B. auf der Homepage oder im Rundbrief "Forum" veröffentlicht wird. Sollten Sie dies nicht wünschen, so widersprechen Sie der Regelung im Ganzen oder einzelnen Veröffentlichungen bitte schriftlich.
1.5. Um Fahrgemeinschaften zu ermöglichen, geben wir Ihren Namen bzw. den Ihres Kindes, Anschrift und Telefonnummer an alle Teilnehmende der Freizeit weiter. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie es uns bitte schriftlich mit.
2. Leistungen
2.1. Unsere Preise enthalten kein generelles Versicherungspaket (also keine Reisekranken-, Reiseunfall-, Haftpflicht-, Rücktritts- und Rechtsschutzversicherung). Abweichende Regelungen ergeben sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung sowie den Reiseunterlagen.
2.2. Wir empfehlen Ihnen, einen Reiserücktrittsversicherung abzuschließen und grundsätzlich für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
3. Rücktritt oder Nichtantritt des/der Teilnehmenden
3.1. Der Rücktritt ist dem/der Teilnehmenden jederzeit vor Beginn der Freizeit möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim MBK Nordkirche. Tritt der/die Teilnehmende vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Maßnahme nicht an, ist der MBK Nordkirche e.V. berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen bzw. eine anteilige Beteiligung an den entstehenden Ausfallkosten zu verlangen.
3.2. Bei Rücktritt oder Nichtantritt ist für uns der Zeitpunkt des Rücktritts von Bedeutung. In der Regel entstehen schon ab 4 Monaten vor der Freizeit Mehrkosten, so dass für Sie folgende Anteile des Teilnehmenden-Beitrages fällig werden: Bis 12 Wochen vor Freizeitbeginn 10 % des TN-Beitrags, bis 8 Wochen vorher 30% des TN-Beitrags, bis 4 Wochen vorher 75% des TN-Beitrags, bis 2 Wochen vorher 90% des TN-Beitrags, danach 100% des TN-Beitrags.
3.3. Der/die Teilnehmende ist berechtigt, eine/n Ersatzreisende/n zu stellen, der/die dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651 b BGB).
4. Gültigkeit
1. Anmeldung und Zahlung
1.1. Bitte teilen Sie uns in der Anmeldung und ggf. noch einmal im Freizeitpass gesundheitliche Einschränkungen oder pädagogische wichtige Informationen zum Teilnehmenden (z.B. Allergien, ADHS, Schlafstörungen, Essstörungen, gravierende Belastungen wie Todesfälle und häusliche Probleme) mit. Die Informationen werden vertraulich behandelt.
1.2. Sofern nicht anders angegeben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung mit der Bitte um Anzahlung von 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird voll auf den Gesamtbetrag der Veranstaltung angerechnet. Die Restzahlung ist bis drei Wochen vor Beginn der Freizeit fällig. Ermäßigungen sind auf Anfrage möglich.
1.3. Bitte überweisen Sie die Anzahlung und den Restbetrag unter Angabe der Freizeit und des Namens des Teilnehmenden auf unser Freizeitkonto wie in der Anmeldebestätigung angegeben.
1.4. Mit der Anmeldung stimmen die Erziehungsberechtigten und Teilnehmenden zu, dass auf der betreffenden Veranstaltung Fotos, Videos etc. gemacht und diese unter den Teilnehmenden und Teamenden ausgetauscht werden dürfen. Sie stimmen außerdem zu, dass besonders sorgfältig ausgewähltes Bildmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit des MBK Nordkirche e.V. verwendet und z.B. auf der Homepage oder im Rundbrief "Forum" veröffentlicht wird. Sollten Sie dies nicht wünschen, so widersprechen Sie der Regelung im Ganzen oder einzelnen Veröffentlichungen bitte schriftlich.
1.5. Um Fahrgemeinschaften zu ermöglichen, geben wir Ihren Namen bzw. den Ihres Kindes, Anschrift und Telefonnummer an alle Teilnehmende der Freizeit weiter. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie es uns bitte schriftlich mit.
2. Leistungen
2.1. Unsere Preise enthalten kein generelles Versicherungspaket (also keine Reisekranken-, Reiseunfall-, Haftpflicht-, Rücktritts- und Rechtsschutzversicherung). Abweichende Regelungen ergeben sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung sowie den Reiseunterlagen.
2.2. Wir empfehlen Ihnen, einen Reiserücktrittsversicherung abzuschließen und grundsätzlich für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
3. Rücktritt oder Nichtantritt des/der Teilnehmenden
3.1. Der Rücktritt ist dem/der Teilnehmenden jederzeit vor Beginn der Freizeit möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim MBK Nordkirche. Tritt der/die Teilnehmende vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Maßnahme nicht an, ist der MBK Nordkirche e.V. berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen bzw. eine anteilige Beteiligung an den entstehenden Ausfallkosten zu verlangen.
3.2. Bei Rücktritt oder Nichtantritt ist für uns der Zeitpunkt des Rücktritts von Bedeutung. In der Regel entstehen schon ab 4 Monaten vor der Freizeit Mehrkosten, so dass für Sie folgende Anteile des Teilnehmenden-Beitrages fällig werden: Bis 12 Wochen vor Freizeitbeginn 10 % des TN-Beitrags, bis 8 Wochen vorher 30% des TN-Beitrags, bis 4 Wochen vorher 75% des TN-Beitrags, bis 2 Wochen vorher 90% des TN-Beitrags, danach 100% des TN-Beitrags.
3.3. Der/die Teilnehmende ist berechtigt, eine/n Ersatzreisende/n zu stellen, der/die dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651 b BGB).
4. Gültigkeit
4.1. Mit der Anmeldung zur Freizeit erkennen Sie die Freizeitbedingungen an.
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Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen, speichern wir natürlich die Informationen, die Sie uns geben, damit wir Ihre Anfrage oder Anmeldung entsprechend bearbeiten können.
Ihre Angaben behandeln wir vertraulich und geben sie nur an andere weiter, wenn dies für die Beantwortung nötig ist (wenn wir z.B. etwas an Sie schicken, müssen wir der Post Ihre Adresse mitteilen).
Wir löschen die Daten sobald sie nicht mehr gebraucht werden (spätestens, wenn die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verstrichen sind).
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