Neues aus dem Vorstand...
Liebe Menschen, die sich dem MBK verbunden fühlen!
„Volle Kraft voraus“ lautet jetzt das Motto für die nächsten Jahre! Wahrscheinlich kommt dies für Euch unerwartet nach unserem Brief vom Sommer des letzten Jahres.
Doch bei dem Konvent im Oktober 2020 hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die die verschiedenen Möglichkeiten des Weitermachens beleuchtet hat. Bei der Mitgliederversammlung im April haben wir dann online von den Ergebnissen gehört und beschlossen, dass wir noch einmal alle Kräfte bündeln wollen, um Jugendlichen und Familien auf neue und im MBK bewährte Weise das Evangelium von Jesus Christus weiterzusagen.
Das bedeutet konkret:
• Susanne Nippe steigt mit 13 Std. nach ihrer Elternzeit ab Ende August wieder ein. Sie setzt ihren Schwerpunkt auf die Familienarbeit.
• Kerstin Jensen wird weiter auf einer halben Stelle die neuen hoffnungsvollen Ansätze in der Jugendarbeit ausbauen.
• Beide Kolleginnen treiben miteinander die Ausbildung von Ehrenamtlichen voran.
• In den Vorstand sind Cornelia Böther und Mareike Broockmann neu gewählt worden. Sie werden mit Angelika Traumann und Andrea Teupke, ihre Erfahrung, ihr Knowhow und ihre Zeit einbringen.
Für dieses Modell reichen unsere Finanzen nicht sehr lange, aber wenn es sein soll, wird sich ein Weg finden. Wir vertrauen auf zusätzliche Spenden.
Erfreulicherweise hat sich bei der Suche nach einem Kooperationspartner für uns eine aussichtsreiche Lösung gefunden:
Kerstin hat inzwischen Ihre Ausbildung zur Gemeindepädagogin abgeschlossen. Herzlichen Glückwunsch! Sie hatte verständlicherweise den Wunsch nach Vollbeschäftigung. Deshalb hat sie sich gezielt nach einer halben Stelle umgesehen – immer an die Bedingung geknüpft, dass es sie nur im Doppelpack gibt: nur mit MBK! Sie hat in der Kirchengemeinde Kisdorf ab August einen zweiten Arbeitgeber gefunden, mit dem bereits ein Sondierungsgespräch zwischen der Kirchengemeinde und dem MBK-Vorstand stattgefunden hat. Wir sind auf offene Ohren und großes Interesse an unserer Arbeit gestoßen. Gespannt warten wir auf das, was da kommt.
Ein erstes gemeinsames Fest wollen wir am Sonntag, 12.09.21, mit der Ev. Luth. Kirchengemeinde Kisdorf (Etzberg 59, 24629 Kisdorf) feiern. Dazu laden wir hiermit herzlich ein.
In dem Gottesdienst um 10 Uhr wird Kerstin Jensen in der Gemeinde eingeführt. Im Anschluss daran wird Gelegenheit zum Klönschnack und Essen sein. Außerdem werden Vater-Unser-Stationen, die einige Frauen aus der Mitgliederversammlung erarbeitet haben, vorgestellt. Und wir geben unseren Mitarbeiterinnen für den gemeinsamen Dienst unseren Segen mit.
Wir hoffen auf reichlich Anmeldungen an die Geschäftsstelle unter info@mbk-nordkirche.de
Lasst uns mit diesem Jahresfest feiern, dass es weitergeht mit dem MBK Nordkirche!
„Volle Kraft voraus“ lautet jetzt das Motto für die nächsten Jahre! Wahrscheinlich kommt dies für Euch unerwartet nach unserem Brief vom Sommer des letzten Jahres.
Doch bei dem Konvent im Oktober 2020 hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die die verschiedenen Möglichkeiten des Weitermachens beleuchtet hat. Bei der Mitgliederversammlung im April haben wir dann online von den Ergebnissen gehört und beschlossen, dass wir noch einmal alle Kräfte bündeln wollen, um Jugendlichen und Familien auf neue und im MBK bewährte Weise das Evangelium von Jesus Christus weiterzusagen.
Das bedeutet konkret:
• Susanne Nippe steigt mit 13 Std. nach ihrer Elternzeit ab Ende August wieder ein. Sie setzt ihren Schwerpunkt auf die Familienarbeit.
• Kerstin Jensen wird weiter auf einer halben Stelle die neuen hoffnungsvollen Ansätze in der Jugendarbeit ausbauen.
• Beide Kolleginnen treiben miteinander die Ausbildung von Ehrenamtlichen voran.
• In den Vorstand sind Cornelia Böther und Mareike Broockmann neu gewählt worden. Sie werden mit Angelika Traumann und Andrea Teupke, ihre Erfahrung, ihr Knowhow und ihre Zeit einbringen.
Für dieses Modell reichen unsere Finanzen nicht sehr lange, aber wenn es sein soll, wird sich ein Weg finden. Wir vertrauen auf zusätzliche Spenden.
Erfreulicherweise hat sich bei der Suche nach einem Kooperationspartner für uns eine aussichtsreiche Lösung gefunden:
Kerstin hat inzwischen Ihre Ausbildung zur Gemeindepädagogin abgeschlossen. Herzlichen Glückwunsch! Sie hatte verständlicherweise den Wunsch nach Vollbeschäftigung. Deshalb hat sie sich gezielt nach einer halben Stelle umgesehen – immer an die Bedingung geknüpft, dass es sie nur im Doppelpack gibt: nur mit MBK! Sie hat in der Kirchengemeinde Kisdorf ab August einen zweiten Arbeitgeber gefunden, mit dem bereits ein Sondierungsgespräch zwischen der Kirchengemeinde und dem MBK-Vorstand stattgefunden hat. Wir sind auf offene Ohren und großes Interesse an unserer Arbeit gestoßen. Gespannt warten wir auf das, was da kommt.
Ein erstes gemeinsames Fest wollen wir am Sonntag, 12.09.21, mit der Ev. Luth. Kirchengemeinde Kisdorf (Etzberg 59, 24629 Kisdorf) feiern. Dazu laden wir hiermit herzlich ein.
In dem Gottesdienst um 10 Uhr wird Kerstin Jensen in der Gemeinde eingeführt. Im Anschluss daran wird Gelegenheit zum Klönschnack und Essen sein. Außerdem werden Vater-Unser-Stationen, die einige Frauen aus der Mitgliederversammlung erarbeitet haben, vorgestellt. Und wir geben unseren Mitarbeiterinnen für den gemeinsamen Dienst unseren Segen mit.
Wir hoffen auf reichlich Anmeldungen an die Geschäftsstelle unter info@mbk-nordkirche.de
Lasst uns mit diesem Jahresfest feiern, dass es weitergeht mit dem MBK Nordkirche!
Es grüßen herzlich für den Vorstand
Mareike Broockmann Angelika Traumann
Mareike Broockmann Angelika Traumann
Anmeldung
AGB des MBK Nordkirche e.V. (in Ergänzung zum § 651 BGB)
1. Anmeldung und Zahlung
1.1. Bitte teilen Sie uns in der Anmeldung und ggf. noch einmal im Freizeitpass gesundheitliche Einschränkungen oder pädagogische wichtige Informationen zum Teilnehmenden (z.B. Allergien, ADHS, Schlafstörungen, Essstörungen, gravierende Belastungen wie Todesfälle und häusliche Probleme) mit. Die Informationen werden vertraulich behandelt.
1.2. Sofern nicht anders angegeben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung mit der Bitte um Anzahlung von 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird voll auf den Gesamtbetrag der Veranstaltung angerechnet. Die Restzahlung ist bis drei Wochen vor Beginn der Freizeit fällig. Ermäßigungen sind auf Anfrage möglich.
1.3. Bitte überweisen Sie die Anzahlung und den Restbetrag unter Angabe der Freizeit und des Namens des Teilnehmenden auf unser Freizeitkonto wie in der Anmeldebestätigung angegeben.
1.4. Mit der Anmeldung stimmen die Erziehungsberechtigten und Teilnehmenden zu, dass auf der betreffenden Veranstaltung Fotos, Videos etc. gemacht und diese unter den Teilnehmenden und Teamenden ausgetauscht werden dürfen. Sie stimmen außerdem zu, dass besonders sorgfältig ausgewähltes Bildmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit des MBK Nordkirche e.V. verwendet und z.B. auf der Homepage oder im Rundbrief "Forum" veröffentlicht wird. Sollten Sie dies nicht wünschen, so widersprechen Sie der Regelung im Ganzen oder einzelnen Veröffentlichungen bitte schriftlich.
1.5. Um Fahrgemeinschaften zu ermöglichen, geben wir Ihren Namen bzw. den Ihres Kindes, Anschrift und Telefonnummer an alle Teilnehmende der Freizeit weiter. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie es uns bitte schriftlich mit.
2. Leistungen
2.1. Unsere Preise enthalten kein generelles Versicherungspaket (also keine Reisekranken-, Reiseunfall-, Haftpflicht-, Rücktritts- und Rechtsschutzversicherung). Abweichende Regelungen ergeben sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung sowie den Reiseunterlagen.
2.2. Wir empfehlen Ihnen, einen Reiserücktrittsversicherung abzuschließen und grundsätzlich für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
3. Rücktritt oder Nichtantritt des/der Teilnehmenden
3.1. Der Rücktritt ist dem/der Teilnehmenden jederzeit vor Beginn der Freizeit möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim MBK Nordkirche. Tritt der/die Teilnehmende vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Maßnahme nicht an, ist der MBK Nordkirche e.V. berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen bzw. eine anteilige Beteiligung an den entstehenden Ausfallkosten zu verlangen.
3.2. Bei Rücktritt oder Nichtantritt ist für uns der Zeitpunkt des Rücktritts von Bedeutung. In der Regel entstehen schon ab 4 Monaten vor der Freizeit Mehrkosten, so dass für Sie folgende Anteile des Teilnehmenden-Beitrages fällig werden: Bis 12 Wochen vor Freizeitbeginn 10 % des TN-Beitrags, bis 8 Wochen vorher 30% des TN-Beitrags, bis 4 Wochen vorher 75% des TN-Beitrags, bis 2 Wochen vorher 90% des TN-Beitrags, danach 100% des TN-Beitrags.
3.3. Der/die Teilnehmende ist berechtigt, eine/n Ersatzreisende/n zu stellen, der/die dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651 b BGB).
4. Gültigkeit
4.1. Mit der Anmeldung zur Freizeit erkennen Sie die Freizeitbedingungen an.
1. Anmeldung und Zahlung
1.1. Bitte teilen Sie uns in der Anmeldung und ggf. noch einmal im Freizeitpass gesundheitliche Einschränkungen oder pädagogische wichtige Informationen zum Teilnehmenden (z.B. Allergien, ADHS, Schlafstörungen, Essstörungen, gravierende Belastungen wie Todesfälle und häusliche Probleme) mit. Die Informationen werden vertraulich behandelt.
1.2. Sofern nicht anders angegeben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung mit der Bitte um Anzahlung von 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird voll auf den Gesamtbetrag der Veranstaltung angerechnet. Die Restzahlung ist bis drei Wochen vor Beginn der Freizeit fällig. Ermäßigungen sind auf Anfrage möglich.
1.3. Bitte überweisen Sie die Anzahlung und den Restbetrag unter Angabe der Freizeit und des Namens des Teilnehmenden auf unser Freizeitkonto wie in der Anmeldebestätigung angegeben.
1.4. Mit der Anmeldung stimmen die Erziehungsberechtigten und Teilnehmenden zu, dass auf der betreffenden Veranstaltung Fotos, Videos etc. gemacht und diese unter den Teilnehmenden und Teamenden ausgetauscht werden dürfen. Sie stimmen außerdem zu, dass besonders sorgfältig ausgewähltes Bildmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit des MBK Nordkirche e.V. verwendet und z.B. auf der Homepage oder im Rundbrief "Forum" veröffentlicht wird. Sollten Sie dies nicht wünschen, so widersprechen Sie der Regelung im Ganzen oder einzelnen Veröffentlichungen bitte schriftlich.
1.5. Um Fahrgemeinschaften zu ermöglichen, geben wir Ihren Namen bzw. den Ihres Kindes, Anschrift und Telefonnummer an alle Teilnehmende der Freizeit weiter. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie es uns bitte schriftlich mit.
2. Leistungen
2.1. Unsere Preise enthalten kein generelles Versicherungspaket (also keine Reisekranken-, Reiseunfall-, Haftpflicht-, Rücktritts- und Rechtsschutzversicherung). Abweichende Regelungen ergeben sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung sowie den Reiseunterlagen.
2.2. Wir empfehlen Ihnen, einen Reiserücktrittsversicherung abzuschließen und grundsätzlich für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
3. Rücktritt oder Nichtantritt des/der Teilnehmenden
3.1. Der Rücktritt ist dem/der Teilnehmenden jederzeit vor Beginn der Freizeit möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim MBK Nordkirche. Tritt der/die Teilnehmende vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Maßnahme nicht an, ist der MBK Nordkirche e.V. berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen bzw. eine anteilige Beteiligung an den entstehenden Ausfallkosten zu verlangen.
3.2. Bei Rücktritt oder Nichtantritt ist für uns der Zeitpunkt des Rücktritts von Bedeutung. In der Regel entstehen schon ab 4 Monaten vor der Freizeit Mehrkosten, so dass für Sie folgende Anteile des Teilnehmenden-Beitrages fällig werden: Bis 12 Wochen vor Freizeitbeginn 10 % des TN-Beitrags, bis 8 Wochen vorher 30% des TN-Beitrags, bis 4 Wochen vorher 75% des TN-Beitrags, bis 2 Wochen vorher 90% des TN-Beitrags, danach 100% des TN-Beitrags.
3.3. Der/die Teilnehmende ist berechtigt, eine/n Ersatzreisende/n zu stellen, der/die dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651 b BGB).
4. Gültigkeit
4.1. Mit der Anmeldung zur Freizeit erkennen Sie die Freizeitbedingungen an.
Datenschutzerklärung (DSE)
Wir sammeln mit dieser Website keine Daten.
Anfragen und Anmeldungen
Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen, speichern wir natürlich die Informationen, die Sie uns geben, damit wir Ihre Anfrage oder Anmeldung entsprechend bearbeiten können.
Ihre Angaben behandeln wir vertraulich und geben sie nur an andere weiter, wenn dies für die Beantwortung nötig ist (wenn wir z.B. etwas an Sie schicken, müssen wir der Post Ihre Adresse mitteilen).
Wir löschen die Daten sobald sie nicht mehr gebraucht werden (spätestens, wenn die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verstrichen sind).
Wir teilen Ihnen gerne mit, was wir über Sie gespeichert haben und berichtigen Fehler.
Logfiles
Unser Hoster protokolliert einige Zugriffsdaten (IP-Adresse, Browserinfos, aufgerufene Seiten, Zeitpunkt, Datenmenge und ob der Aufruf erfolgreich war), um den Server vor Missbrauch zu schützen und zu statistischen Zwecken. Diese Daten werden nach vier Tagen wieder gelöscht.
Google Web Fonts
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Die Datenschutzerklärung von Google finden Sie hier.