MBK-Adventstreffen
06. Dezember 2026 (2. Advent)
Hamburg (Klein Borstel)
Wir laden dich herzlich ein zu einem
fröhlich-besinnlichen Treffen im Advent
mit ganz viel Begegnung, Musik und leckerem Essen.
Willkommen sind uns Menschen jeden Alters,
"alte Hasen" und Menschen, die den MBK gerade erst kennen lernen!
11.00 Uhr Beginn
Begrüßung und Begegnung
Bilder und Berichte aus dem MBK 2026
Weihnachtliche Lieder und "Wunschkonzert"
12.30 Uhr
Mittagessen: Suppen-Büfett
13.30 Uhr
Fröhliche Lieder und besinnliche Impulse
Parallel: Kinderprogramm
14.30 Uhr
Kaffeepause
15.00 Uhr
Reisesegen, Aufräumen und Verabschieden
16.00 Uhr
Ende
Ort
Wir treffen uns in den gemütlichen Räumen der Kirchengemeinde Maria-Magdalenen in Klein Borstel (Stübeheide 172, 22337 Hamburg).
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Gemeindehaus mit der S1 und S11 ab Hauptbahnhof zu erreichen (Ausstieg: Kornweg).
Mitbringen/Mitmachen
Wir freuen uns über Beiträge für unser mittägliches Suppen-Büfett und über Weihnachtsplätzchen für die Kaffeepause
sowie über tatkräftige Unterstützung beim Abwaschen und Aufräumen am Ende des Treffens.
Leitung
Helga Westermann und Guido Halla
Anmeldung
Online über untenstehendes Formular
Kontakt
MBK Nordkirche e.V., www.mbk-nordkirche.de,
E-Mail: info@mbk-nordkirche.de, Tel. 0179 / 51701 36
Anmeldung
1. Anmeldung und Zahlung
1.1. Bitte teilen Sie uns in der Anmeldung und ggf. noch einmal im Freizeitpass gesundheitliche Einschränkungen oder pädagogische wichtige Informationen zum Teilnehmenden (z.B. Allergien, ADHS, Schlafstörungen, Essstörungen, gravierende Belastungen wie Todesfälle und häusliche Probleme) mit. Die Informationen werden vertraulich behandelt.
1.2. Sofern nicht anders angegeben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung mit der Bitte um Anzahlung von 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird voll auf den Gesamtbetrag der Veranstaltung angerechnet. Die Restzahlung ist bis drei Wochen vor Beginn der Freizeit fällig. Ermäßigungen sind auf Anfrage möglich.
1.3. Bitte überweisen Sie die Anzahlung und den Restbetrag unter Angabe der Freizeit und des Namens des Teilnehmenden auf unser Freizeitkonto wie in der Anmeldebestätigung angegeben.
1.4. Mit der Anmeldung stimmen die Erziehungsberechtigten und Teilnehmenden zu, dass auf der betreffenden Veranstaltung Fotos, Videos etc. gemacht und diese unter den Teilnehmenden und Teamenden ausgetauscht werden dürfen. Sie stimmen außerdem zu, dass besonders sorgfältig ausgewähltes Bildmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit des MBK Nordkirche e.V. verwendet und z.B. auf der Homepage oder im Rundbrief veröffentlicht wird. Sollten Sie dies nicht wünschen, so widersprechen Sie der Regelung im Ganzen oder einzelnen Veröffentlichungen bitte schriftlich.
1.5. Um Fahrgemeinschaften zu ermöglichen, geben wir Ihren Namen bzw. den Ihres Kindes, Anschrift und Telefonnummer an alle Teilnehmende der Freizeit weiter. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie es uns bitte schriftlich mit.
2. Leistungen
2.1. Unsere Preise enthalten kein generelles Versicherungspaket (also keine Reisekranken-, Reiseunfall-, Haftpflicht-, Rücktritts- und Rechtsschutzversicherung). Abweichende Regelungen ergeben sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung sowie den Reiseunterlagen.
2.2. Wir empfehlen Ihnen, einen Reiserücktrittsversicherung abzuschließen und grundsätzlich für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
3. Rücktritt oder Nichtantritt des/der Teilnehmenden
3.1. Der Rücktritt ist dem/der Teilnehmenden jederzeit vor Beginn der Freizeit möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim MBK Nordkirche. Tritt der/die Teilnehmende vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Maßnahme nicht an, ist der MBK Nordkirche e.V. berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen bzw. eine anteilige Beteiligung an den entstehenden Ausfallkosten zu verlangen.
3.2. Bei Rücktritt oder Nichtantritt ist für uns der Zeitpunkt des Rücktritts von Bedeutung. In der Regel entstehen schon ab 4 Monaten vor der Freizeit Mehrkosten, so dass für Sie folgende Anteile des Teilnehmenden-Beitrages fällig werden: Bis 12 Wochen vor Freizeitbeginn 10 % des TN-Beitrags, bis 8 Wochen vorher 30% des TN-Beitrags, bis 4 Wochen vorher 75% des TN-Beitrags, bis 2 Wochen vorher 90% des TN-Beitrags, danach 100% des TN-Beitrags.
3.3. Der/die Teilnehmende ist berechtigt, eine/n Ersatzreisende/n zu stellen, der/die dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651 b BGB).
4. Gültigkeit
4.1. Mit der Anmeldung zur Freizeit erkennen Sie die Freizeitbedingungen an.
