Jugendteamwochenende
für alle ab 13,
die Lust am Teamen haben
22.-24. Januar 2027
Hamburg (Klein Borstel)
Du hast Lust, dich im MBK mit deinen Gaben einzubringen und aktiv mitzugestalten? Wunderbar!
Damit du mit neuem Wissen
und einem sicheren Stand
an die nächste Freizeit gehst, gibt es für dich das Jugendteamwochenende!
Programm
Beim Jugendteamwochenende haben wir zwei spannende Inputs für dich im Gepäck:
"Does & Dont's für Teamer" und "Tipps & Tricks für Andachten".
Selbstverständlich wirst du Zeit haben, dich ganz praktisch auszuprobieren
und deine eigenen Ideen einzubringen.
Außerdem freuen wir uns darauf, einen MBK-Jugendausschuss zu gründen,
auf gute Gemeinschaft und leckeres Essen, Spiele und Musik.
An- und Abreise
Für uns sind die gemütlichen Räume der Kirchengemeinde Maria-Magdalenen reserviert.
Hier werden wir unsere Isomatten ausrollen und es uns gut gehen lassen.
Wir beginnen am Freitag um 18 Uhr und enden am Sonntag um 12 Uhr.
Für An- und Abreise sorgt jeder selbst. Gern helfen wir dir bei der Bildung von Fahrgemeinschaften.
Das Gemeindehaus ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen (S1 und S11 ab Hbf bis Kornweg).
Unsere Anschrift ist: Stübeheide 172, 22337 Hamburg.
Finanzen
Wir schätzen deinen Einsatz und bieten dir dieses Wochenende kostenfrei.
Wenn du etwas spenden möchtest, kannst du das unter folgender Bankverbindung tun.
MBK Nordkirche e.V.
IBAN: DE26 5206 0410 0106 4050 45
BIC: GENODEF1EK1
Anmeldung
Online über untenstehendes Formular
Leitung
Lucy Mißfeldt und Susanne Nippe (Tel. 0179 / 51701 36)
Anmeldung
1. Anmeldung und Zahlung
1.1. Bitte teilen Sie uns in der Anmeldung und ggf. noch einmal im Freizeitpass gesundheitliche Einschränkungen oder pädagogische wichtige Informationen zum Teilnehmenden (z.B. Allergien, ADHS, Schlafstörungen, Essstörungen, gravierende Belastungen wie Todesfälle und häusliche Probleme) mit. Die Informationen werden vertraulich behandelt.
1.2. Sofern nicht anders angegeben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung mit der Bitte um Anzahlung von 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird voll auf den Gesamtbetrag der Veranstaltung angerechnet. Die Restzahlung ist bis drei Wochen vor Beginn der Freizeit fällig. Ermäßigungen sind auf Anfrage möglich.
1.3. Bitte überweisen Sie die Anzahlung und den Restbetrag unter Angabe der Freizeit und des Namens des Teilnehmenden auf unser Freizeitkonto wie in der Anmeldebestätigung angegeben.
1.4. Mit der Anmeldung stimmen die Erziehungsberechtigten und Teilnehmenden zu, dass auf der betreffenden Veranstaltung Fotos, Videos etc. gemacht und diese unter den Teilnehmenden und Teamenden ausgetauscht werden dürfen. Sie stimmen außerdem zu, dass besonders sorgfältig ausgewähltes Bildmaterial für die Öffentlichkeitsarbeit des MBK Nordkirche e.V. verwendet und z.B. auf der Homepage oder im Rundbrief veröffentlicht wird. Sollten Sie dies nicht wünschen, so widersprechen Sie der Regelung im Ganzen oder einzelnen Veröffentlichungen bitte schriftlich.
1.5. Um Fahrgemeinschaften zu ermöglichen, geben wir Ihren Namen bzw. den Ihres Kindes, Anschrift und Telefonnummer an alle Teilnehmende der Freizeit weiter. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie es uns bitte schriftlich mit.
2. Leistungen
2.1. Unsere Preise enthalten kein generelles Versicherungspaket (also keine Reisekranken-, Reiseunfall-, Haftpflicht-, Rücktritts- und Rechtsschutzversicherung). Abweichende Regelungen ergeben sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung sowie den Reiseunterlagen.
2.2. Wir empfehlen Ihnen, einen Reiserücktrittsversicherung abzuschließen und grundsätzlich für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
3. Rücktritt oder Nichtantritt des/der Teilnehmenden
3.1. Der Rücktritt ist dem/der Teilnehmenden jederzeit vor Beginn der Freizeit möglich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim MBK Nordkirche. Tritt der/die Teilnehmende vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Maßnahme nicht an, ist der MBK Nordkirche e.V. berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen bzw. eine anteilige Beteiligung an den entstehenden Ausfallkosten zu verlangen.
3.2. Bei Rücktritt oder Nichtantritt ist für uns der Zeitpunkt des Rücktritts von Bedeutung. In der Regel entstehen schon ab 4 Monaten vor der Freizeit Mehrkosten, so dass für Sie folgende Anteile des Teilnehmenden-Beitrages fällig werden: Bis 12 Wochen vor Freizeitbeginn 10 % des TN-Beitrags, bis 8 Wochen vorher 30% des TN-Beitrags, bis 4 Wochen vorher 75% des TN-Beitrags, bis 2 Wochen vorher 90% des TN-Beitrags, danach 100% des TN-Beitrags.
3.3. Der/die Teilnehmende ist berechtigt, eine/n Ersatzreisende/n zu stellen, der/die dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (§ 651 b BGB).
4. Gültigkeit
4.1. Mit der Anmeldung zur Freizeit erkennen Sie die Freizeitbedingungen an.
